Deklarationen von Hunde- & Katzenfutter

Verpackungen von Hunde- und Katzennahrung enthalten viele Informationen zum Produkt, in Wort und Bild. Welche davon wichtig zur Beurteilung sind und wie man sie richtig liest, erläutert der nachfolgende Artikel.

Was heißt eigentlich „Pflichtdeklaration“?

Die Pflichtdeklaration umfasst vom Gesetzgeber festgelegte Standardinformationen über Hunde- und Katzennahrungen. Diese Informationen sollen dem Tierhalter ermöglichen, ein geeignetes Produkt für sein Tier zu finden, also die Kaufentscheidung erleichtern. Alle Angaben müssen verständlich und lesbar, optisch abgegrenzt vom Marketingtext auf dem Produkt angebracht sein. Außerdem müssen sie fachlich korrekt, genau und eindeutig sein, damit eine Irreführung des Tierhalters vermieden wird.

Zunächst ist die Art des Futters und die Zielgruppe, für die es bestimmt ist (Tierart und -kategorie, z. B. nach Alter) anzugeben. Ein Alleinfutter deckt ge­mäß Futtermittelrecht den gesamten Be­darf eines Tieres der Zielgruppe an allen lebensnotwendigen Nährstoffen ab, wenn es täg­lich und ausschließlich (allein) in einer Menge ge­füttert wird, die den Energiebedarf des Tieres deckt. Ein Ergänzungsfutter muss diesem  Anspruch nicht genügen – wie der Name schon sagt, muss es noch mit geeigneten Komponenten ergänzt werden, um den Gesamtbedarf eines Tieres zu decken. Bei einer Diätnahrung ist noch der besondere Ernährungszweck anzugeben (z. B. „zur Unterstützung der Nierenfunktion bei chronischer Niereninsuffizienz“).

Dann folgen Informationen zur Rezeptur in der Reihenfolge: Zusammensetzung (Liste der Zutaten); Zusatzstoffe (nach Kategorie und Funktion) und Analytische Bestandteile (Nährstoffgehalte in Prozent). Auf diese wird im Folgenden noch ausführlicher eingegangen.

Danach können Hinweise zur sachgerechten Verwendung und Lagerung folgen (wie z. B. „Frisches Wasser muss jederzeit verfügbar sein“ oder „Kühl und trocken aufbewahren.“). Komplettiert wird die Pflichtdeklaration durch die Fütterungsempfehlungen. Diese sind oft in Tabellenform angegeben (Beispiel siehe Abbildung 1). Sie sollen die Tagesfuttermenge unter Berücksichtigung von Gewicht/Größe, ggf. Lebensstil/Aktivität und Alter des Tieres angeben. Zu beachten ist, dass es sich dabei immer nur um Richtwerte handelt. Die tatsächliche Tagesfuttermenge eines individuellen Tieres kann 30 % und mehr davon abweichen. Es ist daher wichtig, dass Hunde und Katzen, die gerade auf ein neues Futter umgestellt wurden und gemäß Fütterungsempfehlung des Herstellers ernährt werden, in den ersten Wochen regelmäßig gewogen werden, um festzustellen, ob die Tagesfuttermenge passt (d. h. ob das Tier sein Gewicht hält).

Abb. 1: Beispiel für eine Fütterungsempfehlung

Abb. 1: Beispiel einer Fütterungsempfehlung

 

Was sagt die Zusammensetzung aus?

Alleinfuttermittel für Hunde und Katzen sind Misch­futtermittel aus mehreren Zutaten (Einzelfuttermitteln). Diese sind unter dem Oberbegriff „Zusammensetzung“ gelistet. In den meisten Fällen wird dabei eine sogenannte halboffene Deklaration gewählt: Die Reihenfolge entspricht dabei den Gewichtsanteilen der Rohstoffe in absteigender Reihenfolge. Von der erstgenannten Zutat ist also am meisten im Produkt enthalten. Eine Besonderheit, die leicht zur Irreführung des Tierhalters führen kann, ist, dass die Angabe nach dem sogenannten „Mixing bowl“-Prinzip erfolgen darf, d. h. es ist entscheidend, wie ein Rohstoff in die Mischung zur Verarbeitung eingebracht wird, z. B. als „frisches Fleisch“ (mit 80 % Wasseranteil). Das spiegelt bei Trockenfutter nicht unbedingt die Verhältnisse im fertigen Produkt wider. Weniger Missverständnisse gibt es bei der offenen Deklaration: Hier werden alle Zutaten mit ihrem prozentualen Gewichtsanteil im fertigen Produkt angegeben. Nur wenige Hersteller entscheiden sich für diese Variante, da sie weniger Spielraum für eine Variation der Rezeptur bei wechselndem Nährstoffgehalt oder der Einkaufskosten der Ausgangsmaterialien lässt.

Die Angabe der Zutaten nach dem „Mixing bowl“-Prinzip kann irreführend sein: Trockenfutter hat meist unter 10 % Restfeuchte, d.h. der Wasseranteil, der 80 % des Gewichts von Frischfleisch ausmacht, wird während der Herstellung weitgehend entzogen. Im fertigen Produkt wird daher der Anteil der Nährstoffe aus dem verarbeiteten frischen Fleisch deutlich geringer sein, denn es bleibt ja nur etwa ein Fünftel des ursprünglichen Gewichts dieser Zutat übrig.

Außer der genauen Bezeichnung jeder einzelnen Zutat können auch mehrere Einzelfuttermittel in einer Gruppenbezeichnung zusammengefasst werden (z. B. „Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse“, „Öle und Fette“).

Eine gemischte Darstellung (halb­offen, aber teilweise mit Prozentangabe) ist nicht zulässig. Einzige Ausnahme: Wenn im Marketingtext des Produktes eine einzelne Zutat besonders hervorgehoben wird, ist deren prozentualer Anteil in der Pflichtdeklaration anzugeben. Beispiel: Die Angabe „mit viel wertvoller Leber“ auf der Vorderseite des Produktes führt zur Deklaration: „Fleisch und tierische Nebenprodukte (Leber X %) auf der Rückseite“.

Wie steht es mit den Zusatzstoffen?

Zusatzstoffe in Heimtiernahrung, die in Deutschland vermarktet wird, müssen in der EU zugelassen sein. Nicht alle müssen deklariert werden: Nur wenn im Futtermittelrecht ein maximaler Höchstgehalt definiert ist, ist die Angabe auf der Verpackung verpflichtend. Das heißt, Tiernahrung kann Zusatzstoffe enthalten, die nicht auf der Verpackung ausgewiesen sind. Diese muss der Hersteller dem Käufer nur auf Anfrage benennen. Auch die freiwillige Angabe weiterer Zusatzstoffe auf der Verpackung ist möglich. Wird ein Zusatzstoff auf dem Produkt besonders ausgelobt, ist er in jedem Fall unter Angabe der genauen Menge unter den Zusatzstoffen zu listen.

Verdächtig ist immer ein Alleinfutter, auf dem keine ernährungsphysiologischen Zusatzstoffe (Mineralstoffe, Vitamine) angegeben sind. Ohne solche Zusätze ist eine vollständige Deckung des Nährstoffbedarfs von Hunden und Katzen in der Regel nicht möglich.

Vor Kurzem wurden die altbekannten E-Nummern der Zusatzstoffe durch die neuen Kenn-Nummern ersetzt, die folgendermaßen aufgebaut sind: eine Zahl zur Bezeichnung der Kategorie (z. B. 3 = ernährungsphysiologische Zusatzstoffe), ein kleiner Buchstabe zur Bezeichnung der Funktionsgruppe (z. B. 3b „Spurenelemente“), gefolgt von einer dreistelligen Ziffer, die die genaue chemische Ver­bindung angibt (Beispiel: 3b405: Cu II-Sulfat-Pentahydrat). Wichtig: Bei Spu­renelementen, die unter den Zusatzstoffen gelistet sind, bezeichnet die Mengenangabe den Zusatz des Elementes, nicht der gewählten Zusatzstoffverbindung. Es handelt sich jedoch nicht um den Gesamtgehalt im Produkt, sondern wirklich nur die zugesetzte Menge.

Auch bei den Zusatzstoffen gibt es Gruppenbezeichnungen: Konservierungsstoffe, Antioxidantien, Farb- und Aromastoffe dürfen unter dieser Gruppenbezeichnung ohne Mengenangabe oder genaue Bezeichnung der einzelnen verwendeten Substanzen angegeben werden. Wiederum muss der Hersteller auf Anfrage die beiden letztgenannten Informationen preisgeben.

…und nun auch noch analytische Bestandteile?

Die analytischen Bestandteile ge­ben ein grobes Raster des Nährstoffprofils des Futters an. Bei Alleinfutter für gesunde Hunde und Katzen sind folgende Angaben verpflichtend: Protein- und Fettgehalt, Rohasche und Rohfaser in % des fertigen Produktes sowie der Feuchtigkeitsgehalt in %, wenn er über 14 % liegt (also bei allen Feuchtnahrungen). Bei Diät-Futter kön­nen für den jeweiligen besonderen Ernährungszweck weitere Angaben verpflichtend sein wie z. B. der Phosphorgehalt bei einer Nierendiät oder der Kaloriengehalt bei einer Re­duk­tions­diät.

 

Wo sind denn die Kalorien?

Obwohl er eine wichtige Information zur richtigen Dosierung des Futters ist, ist die Angabe des Energiegehalts (in kcal oder MJ pro kg) bisher nicht Teil der Pflichtdeklaration außer für Diätfuttermittel zur Rekonvaleszenz oder zur Gewichtsreduktion, bei denen er von besonderem Interesse ist. Die freiwillige Angabe ist möglich, und erfreulicherweise machen immer mehr Hersteller von dieser Möglichkeit Gebrauch. Sehr hilfreich ist diese Angabe z.B. auch für Ergänzungsfuttermittel aus dem großen Sektor der „Snacks und Leckerli“, da der Tierhalter auf diese Weise den Beitrag zur Deckung des Energiebedarfs einkalkulieren kann.

 

Wie zuverlässig ist die Fütterungsempfehlung?

Klar gesagt: Die Fütterungsempfehlungen sind nur als Richtwerte zu verstehen. Sie dienen als Vorgabe für eine erste Einschätzung der Tagefuttermenge und sollten durch Wiegen des Tieres auf ihre Eignung im individuellen Fall überprüft werden. Der individuelle Bedarf eines Hundes oder einer Katze kann sich erheblich (30 % und mehr) von den durchschnittlichen Angaben unterscheiden. Galt früher die Annahme, dass „Herstellerangaben sowieso immer zu hoch angesetzt seien“, sind heute teilweise auch zu geringe Futtermengenempfehlungen – insbesondere bei hochpreisigem Feuchtfutter – zu finden. Nimmt ein ansonsten gesundes Tier nach einem Futterwechsel plötzlich stark zu oder ab, sollte vor einer umfangreichen internistischen Diagnostik zunächst die Energieversorgung rechnerisch überprüft werden.

Auch das darf nicht fehlen:

Zum guten Ton gehört, dass der Hersteller bzw. „Inverkehrbringer“ für den Käufer des Futters ersichtlich ist: Firmenname und Adresse desjenigen, der das Futter in Deutschland vermarktet, müssen angegeben sein. Eine Möglichkeit der Kontaktaufnahme für eventuelle Rückfragen ist anzugeben. Dies kann eine kostenlose Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Internetseite sein. Weitere Pflichtangaben umfassen die Chargennummer, die Zulassungsnummer der Produk­tionsstätte, das Nettogewicht und das Mindesthaltbarkeitsdatum. Freiwillig kann das Land, indem das Futter produziert wurde, angegeben werden oder die Angabe „hergestellt in der EU“ gemacht werden.

Fazit

Die Pflichtdeklaration von Hunde- und Katzennahrung ist in vielen Fällen (auf die gesetzlichen Vorgaben beschränkt) knapp, auf der Rückseite des Produkts im „Kleingedruckten versteckt“ und enthält nicht immer alles, was der Tierhalter über das Futter wissen will. Richtig gelesen und interpretiert, bietet sie jedoch wertvolle Informationen und Anhaltspunkte zur Verwendung des Futters und erleichtert die Wahl einer geeigneten Nahrung für das individuelle Tier.

Dr. Claudia Rade

Dr. Claudia Rade ist Fachtierärztin für Tierernährung und Diätetik und arbeitet seit 2001 für ROYAL CANIN. Zu ihren Aufgabengebieten gehört die wissenschaftliche Kommunikation einschließlich der Futtermitteldeklarationen.

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