Auslandstierschutz mit Risiko: Tollwutfall alarmiert Gefälschte Impfnachweise gefährden Tier- und Menschengesundheit

(BTK/Berlin) – Anlässlich eines aktuellen Tollwutfalls bei einem Welpen in Rheinland-Pfalz mahnt die Bundestierärztekammer (BTK) erneut zur Vorsicht bei der Aufnahme von Hunden aus dem Auslandstierschutz. Der betroffene Welpe aus Russland war laut Impfpass gegen Tollwut geimpft. Nach derzeitigem Stand muss jedoch davon ausgegangen werden, dass entweder keine wirksame Impfung erfolgt ist oder der Impfeintrag gefälscht wurde.

 

Deutschland gilt seit 2008 als tollwutfrei – dadurch wird Tollwut hierzulande kaum noch als reale Bedrohung wahrgenommen. In vielen Regionen der Welt ist die Erkrankung jedoch weiterhin ein ernstzunehmendes Problem. „Der aktuelle Fall zeigt eindrücklich, dass Tollwut jederzeit wieder nach Deutschland eingeschleppt werden kann“, sagt BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel. „Gerade bei Hunden aus Ländern mit endemischem Tollwutvorkommen besteht ein reales Risiko – insbesondere dann, wenn Impfdokumente nicht verlässlich sind“, warnt Dr. Vogel. Im europäischen Reiseverkehr ist die Tollwutimpfung für Hunde, Katzen und Frettchen verpflichtend und wird im EU-Heimtierausweis dokumentiert. Moderne Tollwutimpfstoffe bieten inzwischen einen Schutz von bis zu drei Jahren und sind behördlich anerkannt. Jede/r Tierhalter/in kann bei der weltweiten Bekämpfung dieser Krankheit einen wertvollen Beitrag leisten. „Tierhaltende sollten Hunde und Katzen konsequent und routinemäßig gegen Tollwut impfen lassen. Ein lückenloser, verlässlicher Impfschutz ist die wichtigste Präventionsmaßnahme“, erklärt der BTK-Präsident.

 

Tollwut ist eine bekämpfungspflichtige Viruserkrankung, die nach Ausbruch der klinischen Symptome immer tödlich verläuft – sowohl bei Tieren als auch beim Menschen. Eine medizinische Behandlung erkrankter Tiere ist nicht möglich. Tiere ohne ausreichenden Impfschutz müssen im Falle eines Ansteckungsverdachts getötet werden. Für Menschen besteht nach einem Kontakt mit einem tollwutverdächtigen Tier die einzige lebensrettende Maßnahme in einer sofortigen Schutzimpfung, der sogenannten Postexpositionsprophylaxe (PEP). Diese muss unverzüglich eingeleitet werden.

 

Die BTK appelliert an alle Tierhalter:innen, sich vor der Aufnahme eines Hundes aus dem Ausland umfassend zu informieren und ausschließlich mit seriösen Organisationen zusammenzuarbeiten, die transparente Gesundheitsnachweise und ordnungsgemäße tierärztliche Betreuung gewährleisten. „Tierschutz darf nicht zur Gefährdung der öffentlichen Gesundheit führen“, mahnt Dr. Vogel.

 

 

Die Bundestierärztekammer ist eine Arbeitsgemeinschaft der 17 Landes-/Tierärztekammern in Deutschland. Sie vertritt die Belange aller rund 45.000 Tierärzt:innen, Praktiker:innen, Amtsveterinär:innen, Wissenschaftler:innen und Tierärzt:innen in anderen Berufszweigen gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit auf Bundes- und EU-Ebene.

 

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